Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Menschenwürde für unantastbar erklärt (Art.1), das Recht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben (Art.4,3), der Angriffskrieg verboten (Art. 26), die Todesstrafe abgeschafft.. (Art.102)..Das sind deutliche Fortschritte auf dem Weg zu einer humanen Politik. Sie wurden von Politikerinnen und Politikern durchgesetzt, die entschlossen waren, Konsequenzen aus der verbrecherischen Politik des Dritten Reiches .zu ziehen. Dennoch wurde nach der totalen Entwaffnung Deutschlands die Wiederaufrüstung durchgesetzt. Unter Berufung auf ihr Gewaltmonopol kann die Regierung den Einsatz militärischer Gewalt befehlen. Sie tut es auch am Anfang des 21. Jahrhunderts mit immer weniger Hemmungen.
Warum wird der Mord, das geplante
Töten eines Menschen, als schlimmstes Verbrechen bestraft, während der
Regierung noch immer das Recht eingeräumt wird,
Streitkräfte aufzustellen, die dazu ausgebildet werden, „Feinde“, das sind lauter Mitmenschen, unter
Missachtung ihrer unantastbaren Menschenwürde zu töten?
Eine wirklich überzeugende Umkehr unserer Nation,
von der zwei Weltkriege ausgingen und die durch die denkbar größten Massenmorde
belastet ist, ist bisher ausgeblieben. Aber die Erkenntnis, dass militärische
Gewaltanwendung ein Verbrechen ist, kann die Mehrheit unseres Volkes erfassen. Dann wird es möglich, der Regierung
das Recht zum Töten zu entziehen. Dann kann von Deutschland eine völlig neue
Politik ausgehen, der auch andere Staaten folgen werden.
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