Sonntag, 15. Juli 2012

Einschränkung des staatlichen Gewaltmonopols


Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Menschenwürde für unantastbar erklärt (Art.1), das Recht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgeschrieben (Art.4,3), der Angriffskrieg verboten (Art. 26), die Todesstrafe abgeschafft.. (Art.102)..Das sind deutliche Fortschritte auf dem Weg zu einer humanen Politik. Sie wurden von Politikerinnen und Politikern durchgesetzt, die entschlossen waren, Konsequenzen aus der verbrecherischen Politik des Dritten Reiches .zu ziehen. Dennoch wurde nach der totalen Entwaffnung Deutschlands  die Wiederaufrüstung durchgesetzt. Unter Berufung auf ihr Gewaltmonopol kann die Regierung den Einsatz militärischer Gewalt befehlen. Sie tut es auch am Anfang des 21. Jahrhunderts  mit immer weniger Hemmungen.

Warum wird der Mord, das geplante Töten eines Menschen, als schlimmstes Verbrechen bestraft, während der Regierung noch immer das Recht eingeräumt wird,  Streitkräfte aufzustellen, die dazu ausgebildet werden,  „Feinde“, das sind lauter Mitmenschen, unter Missachtung ihrer unantastbaren Menschenwürde zu töten?

Eine  wirklich überzeugende Umkehr unserer Nation, von der zwei Weltkriege ausgingen und die durch die denkbar größten Massenmorde belastet ist, ist bisher ausgeblieben.  Aber die Erkenntnis, dass militärische Gewaltanwendung  ein Verbrechen ist, kann die Mehrheit unseres Volkes erfassen. Dann wird es möglich, der Regierung das Recht zum Töten zu entziehen. Dann kann von Deutschland eine völlig neue Politik ausgehen, der auch andere Staaten folgen werden.

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